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Notfallrettung

Was ist Notfall­­rettung?

Unter Notfallrettung versteht man den Einsatz des Rettungswagens und des Notarztes bei akuter medizinischer Gefahr von Menschenleben. Die Einsatzkräfte der RDKD und der beteiligten Organisationen Feuerwehr Düren, Deutsches Rotes Kreuz und Malteser stehen an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden zur Verfügung.

Die Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst des Kreises Düren disponiert je nach Notfalllage unterschiedliche Fahrzeuge. Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Rettungswagen (RTW)
  • Krankentransportwagen (KTW)
  • Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
  • Rettungshubschrauber (RTH)

Die Fahrzeuge unterscheiden sich aufgrund ihres Einsatzzwecks in der Größe, der Ausrüstung und dem Personal auf den Fahrzeugen.

 

Was ist ein RTW?

Ein RTW dient der Erstversorgung und Beförderung von Notfallpatienten, die am Einsatzort oder während des Transportes eine erweiterte medizinische Hilfe benötigen. Bei diesen Patienten steht vor allem die Aufrechterhaltung bzw. Wiederherstellung von Vitalfunktionen (Herz–Kreislauf und Atmung) im Vordergrund. Ein RTW ist mit einer umfassenden notfallmedizinischen Ausrüstung ausgestattet und sorgt so für die nötige Stabilisierung und Versorgung des Patienten.

Krankentransporte

Was ist ein Kranken­transport ?

Wir bringen Sie sicher und zuverlässig zum Arzt, Krankenhaus oder nach Hause, begleitet von erfahrenem Rettungsdienstpersonal.

Unsere Krankentransportwagen (KTW) sind mit modernem medizinisch–technischen Gerät ausgerüstet, auf das unser qualifiziertes und freundliches Personal im Bedarfsfall zurückgreifen kann.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Gepäck nur in einem kleinen Umfang mitnehmen können.

Krankentransporte sind generell nur möglich, wenn ein Arzt sie verordnet hat.

 

Für wen ist ein Krankentransport möglich?

Krankentransporte sind Fahrten für Menschen, die medizinischer Betreuung bedürfen und aufgrund Ihres Gesundheitszustandes kein Taxi benutzen können – zum Beispiel weil sie nur liegend transportiert werden können.

Wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten?

Eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein:

  • eine Krankenhausbehandlung (voll- oder teilstationär, vor- oder nachstationär)
  • eine ambulante Operation (ambulante Operation gem. §115b SGB V oder Vor- und Nachbehandlung)
  • ambulante Behandlung beim Vertragsarzt, im Krankenhaus oder bei Sonstigen. ACHTUNG: Hier muss eine Genehmigung der Krankenkasse vor dem Transport vorliegen.

Wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit des Transports bescheinigt werden die Kosten in der Regel bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro von der Krankenkasse übernommen.

Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an ihre Krankenkasse.

Wie bestelle ich einen Krankentransport?

Sie erreichen uns täglich 24h unter der Rufnummer 02421/19222.

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